EILANTRAG BEIM BAYERISCHEN VERWALTUNGSGERICHTSHOF EINGEREICHT!

Heute, Montag 29.03.2021, haben von den Theater-, Opern- und Konzerthausschließungen in Bayern, insbesondere an Bayerischer Staatsoper und Gasteig, betroffene KünstlerInnen, stellvertretend für die UnterstützerInnen der Initiative "Aufstehen für die Kunst", einen Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen das pauschale Konzert- und Aufführungsverbot der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eingebracht.

Die Antragsteller*Innen sind der festen Überzeugung, dass die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gegen die in Artikel 5 Grundgesetz vorbehaltlos garantierte Kunstfreiheit verstößt und auch nicht der durch das Infektionsschutzgesetz im November vorgeschriebenen besonderen Begründungspflicht in Bezug auf die Kunstfreiheit genügt. Dies hat auch die Deutsche Orchestervereinigung in Ihrem Schreiben vom 19.03. an alle Staatskanzleien der 16 Bundesländer sehr kritisch bundesweit festgestellt.

Die am 25.03. bekannt gemachte Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung führt die systematische Hintanstellung der Darstellenden Kunst fort und baut sie sogar aus. Seit 01. bzw. 08.03. sind Teile des nicht lebensnotwendigen Einzelhandels, Friseure und bestimmte körpernahe Dienstleistungen inzidenzunabhängig geöffnet worden. Der Rest des Einzelhandels sowie Museen etc. bis zu einer Inzidenz von 100. Ab dem 12.04. werden sogar weitere Beschränkungen für den Einzelhandel aufgehoben und Einkaufen mit Terminbuchung bis zu einer Inzidenz von 200 gestattet. Für Theater und Konzerthäuser gilt jedoch, dass die Inzidenz stabil oder sogar rückläufig sein muss, um – und dann auch erst ab dem 12.04. und nach einer entsprechenden Entscheidung des Kreisverwaltungsreferats - öffnen zu können. Ab einem Inzidenzwert 100 darf die Kultur nur noch um eventuell zu genehmigende einzelne "befristete Pilotversuche" ansuchen. Seit Wochen stabil unter 100 zu liegen, war als Öffnungsvoraussetzung für die Darstellende Kunst ab dem ursprünglich anvisierten 22.03. offenbar nicht genug.

Dagegen sind Gotteshäuser schon seit Juni, lediglich mit 1,5 m Abstand und Hygienekonzept, geöffnet und die Religionsgemeinschaften haben zu Recht auf das in der Religionsfreiheit verankerte Grundrecht gepocht und die Aussetzung von Präsenzgottesdiensten an Ostern 2021 unisono abgelehnt, obwohl sie keine mit Theatern, Opern- und Konzerthäusern vergleichbaren Belüftungssysteme aufweisen, die wissenschaftlich als das entscheidende Kriterium für die Risikoeinschätzung bei vergleichbaren Hygienekonzepten gelten.

Die Antragsteller*Innen haben dem Eilantrag auch mehrere Fachstudien hinzugefügt, die wissenschaftlich begründen können, warum es kein Zufall war, dass es in den kurzen Monaten der Öffnungen im September/Oktober keinen einzigen nachweisbaren Übertragungsfall im Publikum in allen deutschen Theatern, Opern- und Konzerthäusern gab. Auf Grund der überragenden Belüftungssysteme, Hygienekonzepte, Maskenpflicht, Abschaffung der Theatergastronomie, Crowdmanagement und Abständen bei der Saalbelegung ist das Risiko minimal und wird auch von einschlägigen Studien als das geringste Risiko in Innenräumen eingeschätzt. Das Risiko des schon geöffneten Einzelhandels ist demnach mindestens doppelt so hoch, das in Schulen mindestens 5 mal so hoch und in Großraumbüros sogar bis zu 16 mal so hoch. Im Unterschied zu Schulen und Kitas gibt es auch keine sich widersprechenden oder die Grunderkenntnisse in Frage stellenden Studien.

Laut den wissenschaftlichen Erkenntnissen ändern auch die Mutationen an diesem Befund nichts, im Gegenteil sind jene Gesellschaftsbereiche mit nicht den Theatern vergleichbaren Belüftungssystemen sogar potentiell gefährlicher. Für die MitarbeiterInnensicherheit gibt es schon seit September 2020 ein funktionierendes Testsystem, das bei der Bayerischen Staatsoper vom Klinikum rechts der Isar entwickelt und betreut wurde und das nach wissenschaftlichen Kriterien fortlaufend evaluiert wird. Der ebenso seit Juni durchgehend geöffneten und nur mit marginalen Einschränkungen weiteroperierenden Industrie konnte nicht einmal eine Testpflicht für die MitarbeiterInnensicherheit ab April 2021 abgerungen werden.

Diese fortgesetzte, nach Erachten der Antragsteller*Innen grundgesetzwidrige Benachteiligung der Darstellenden Künste ist weder wissenschaftlich noch infektionstechnisch unabdingbar oder überhaupt geboten und hat der Kunst einen immensen materiellen und immateriellen Schaden zugefügt. Das in einem Land, das die Kunstfreiheit in einer besonders starken Position im Grundgesetz verankert hat, im Unterschied zu allen anderen europäischen Ländern. Deutschland wird seiner historischen Verantwortung der Kunstfreiheit gegenüber schon seit mehr als einem Jahr in keiner Weise gerecht.

Darum muss diese Situation juristisch geklärt werden, da politisch kein ausreichender Wille erkennbar ist, die Kunstfreiheit der Darstellenden Künste wieder in ihr Recht zu setzen und die Benachteiligung gegenüber grundrechtlich nicht annähernd so geschützten Bereichen zu beenden.

ANTRAGSSTELLER

Wolfgang Ablinger-Sperrhacke
Hansjörg Albrecht
Kevin Conners
Dorothea Ebert
Christof Fischesser
Michael Friedrich
Ursula Hesse von der Steinen
Manuel Günther
Katharina Konradi
Katharina Kutnewsky
Marie-Luise Modersohn
Marlis Petersen
Julia Pfister
Daria Proszek
Galeano Salas
David Schultheiß
Milan Siljanov
Caspar Singh
Martin Christian George Snell
Callum Thorpe
Milena Viotti
Clemens Weigel
Samantha Zervopoulus alias Hankey

INITIATOREN

Wolfgang Ablinger-Sperrhacke
Hansjörg Albrecht
Kevin Conners
​Christian Gerhaher