Geplanter Eilantrag gegen die vollständige Schließung von Opern- und Konzerthäusern
Bundesweit erste gemeinsame Initiative international renommierter Künstler*innen
Eine Gruppe von international renommierten Konzert- und Opernsänger*innen, Dirigent*innen, Instrumentalsolist*innen sowie Musiker*innen führender Symphonie- und Opernorchester hatte geplant, am 7. Dezember 2020 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Antrag zu stellen, um die zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie verordnete vollständige Schließung von Konzert- und Opernhäusern rechtlich überprüfen zu lassen.
Nach eingehender rechtlicher Prüfung der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 8. Dezember und nach ausführlicher rechtlicher Beratung durch die Anwälte der Sozietät RAUE sehen die Antragsteller*Innen jedoch einstweilen von der Einreichung des Eilantrages ab. Sie beabsichtigen aber, den Antrag einzureichen, sobald sich die Inzidenzlage in Bayern – vor allem in München – wieder bessert und die rechtswidrigen Beschränkungen der Kunstfreiheit dann nicht zeitgleich aufgehoben werden.
Bei dem geplanten Rechtsmittel handelt es sich um einen Eilantrag, dem sich ein Hauptsacheverfahren anschließen könnte. Die Initiatoren sind die Sänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, Kevin Conners, und Christian Gerhaher sowie der Dirigent und Organist Hansjörg Albrecht. Eine sehr große Gruppe weiterer Künstler*innen hat sich dem geplanten Antrag als Unterstützer*innen angeschlossen.
Den Antragsteller*innen geht es nicht darum, die Notwendigkeit eines wirksamen Infektionsschutzes in Abrede zu stellen oder die von der COVID-19-Pandemie ausgehende Gefahr zu verharmlosen, sie bekunden ihr Mitgefühl mit den schwer am Covid-19-Virus Erkrankten und den Angehörigen der Verstorbenen. Sie befürworten ausdrücklich Maskenpflicht, erforderliche Hygienemaßnahmen oder Testungen zum Schutz von Mitwirkenden und Publikum. Das Anliegen der Antragsteller*innen besteht darin, eine angemessene, vor allem dem Grundrecht auf Kunstfreiheit gerecht werdende Berücksichtigung ihrer Interessen zu erwirken. Aus Sicht der Antragsteller*innen wird mit einer vollständigen, längerfristigen Schließung aller Kultureinrichtungen – trotz des Vorliegens wissenschaftlicher Studien und differenzierter Hygienekonzepte – keine angemessene Antwort auf die Corona-Gefahren gefunden und den Grundrechten der Künstler nicht ausreichend Rechnung getragen. Denn anders als die Durchführung von Gottesdiensten und Versammlungen ist die Durchführung von Konzerten und Kulturveranstaltungen vollständig untersagt, obwohl die dahinterstehenden Grundrechte Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Kunstfreiheit allesamt vorbehaltlos gewährleistet sind, also lediglich durch kollidierendes Verfassungsrecht eingeschränkt werden dürfen.
Zu diesem Anlass fand am Montag, 7. Dezember, 12:00 Uhr im Gasteig München eine Pressekonferenz statt. Dieser wurde aufgezeichnet und ist hier zu sehen.
Zu dem Thema sprechen:
Wolfgang Ablinger-Sperrhacke (Sänger)
Hansjörg Albrecht (Dirigent und Organist)
Kevin Conners (Sänger)
Christian Gerhaher (Sänger)
Dr. Wolfram Hertel (Kanzlei Raue Berlin)
Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf dieser Website auf dem Laufenden.
Geplanter Eilantrag gegen die vollständige Schließung von Opern- und Konzerthäusern
Bundesweit erste gemeinsame Initiative international renommierter Künstler*innen
Eine Gruppe von international renommierten Konzert- und Opernsänger*innen, Dirigent*innen, Instrumentalsolist*innen sowie Musiker*innen führender Symphonie- und Opernorchester hatte geplant, am 7. Dezember 2020 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Antrag zu stellen, um die zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie verordnete vollständige Schließung von Konzert- und Opernhäusern rechtlich überprüfen zu lassen.
Nach eingehender rechtlicher Prüfung der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 8. Dezember und nach ausführlicher rechtlicher Beratung durch die Anwälte der Sozietät RAUE sehen die Antragsteller*Innen jedoch einstweilen von der Einreichung des Eilantrages ab. Sie beabsichtigen aber, den Antrag einzureichen, sobald sich die Inzidenzlage in Bayern – vor allem in München – wieder bessert und die rechtswidrigen Beschränkungen der Kunstfreiheit dann nicht zeitgleich aufgehoben werden.
Bei dem geplanten Rechtsmittel handelt es sich um einen Eilantrag, dem sich ein Hauptsacheverfahren anschließen könnte. Die Initiatoren sind die Sänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, Kevin Conners, und Christian Gerhaher sowie der Dirigent und Organist Hansjörg Albrecht. Eine sehr große Gruppe weiterer Künstler*innen hat sich dem geplanten Antrag als Unterstützer*innen angeschlossen.
Den Antragsteller*innen geht es nicht darum, die Notwendigkeit eines wirksamen Infektionsschutzes in Abrede zu stellen oder die von der COVID-19-Pandemie ausgehende Gefahr zu verharmlosen, sie bekunden ihr Mitgefühl mit den schwer am Covid-19-Virus Erkrankten und den Angehörigen der Verstorbenen. Sie befürworten ausdrücklich Maskenpflicht, erforderliche Hygienemaßnahmen oder Testungen zum Schutz von Mitwirkenden und Publikum. Das Anliegen der Antragsteller*innen besteht darin, eine angemessene, vor allem dem Grundrecht auf Kunstfreiheit gerecht werdende Berücksichtigung ihrer Interessen zu erwirken. Aus Sicht der Antragsteller*innen wird mit einer vollständigen, längerfristigen Schließung aller Kultureinrichtungen – trotz des Vorliegens wissenschaftlicher Studien und differenzierter Hygienekonzepte – keine angemessene Antwort auf die Corona-Gefahren gefunden und den Grundrechten der Künstler nicht ausreichend Rechnung getragen. Denn anders als die Durchführung von Gottesdiensten und Versammlungen ist die Durchführung von Konzerten und Kulturveranstaltungen vollständig untersagt, obwohl die dahinterstehenden Grundrechte Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Kunstfreiheit allesamt vorbehaltlos gewährleistet sind, also lediglich durch kollidierendes Verfassungsrecht eingeschränkt werden dürfen.
Zu diesem Anlass fand am Montag, 7. Dezember, 12:00 Uhr im Gasteig München eine Pressekonferenz statt. Dieser wurde aufgezeichnet und ist hier zu sehen.
Zu dem Thema sprechen:
Wolfgang Ablinger-Sperrhacke (Sänger)
Hansjörg Albrecht (Dirigent und Organist)
Kevin Conners (Sänger)
Christian Gerhaher (Sänger)
Dr. Wolfram Hertel (Kanzlei Raue Berlin)
Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf dieser Website auf dem Laufenden.
Heute, Montag 29.03.2021, haben von den Theater-, Opern- und Konzerthausschließungen in Bayern, insbesondere an Bayerischer Staatsoper und Gasteig, betroffene Künstler*Innen, stellvertretend für die Unterstützer*Innen der Initiative "Aufstehen für die Kunst", einen Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen das pauschale Konzert- und Aufführungsverbot der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eingebracht.
Die Antragsteller*Innen sind der festen Überzeugung, dass die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gegen die in Artikel 5 Grundgesetz vorbehaltlos garantierte Kunstfreiheit verstößt und auch nicht der durch das Infektionsschutzgesetz im November vorgeschriebenen besonderen Begründungspflicht in Bezug auf die Kunstfreiheit genügt. Dies hat auch die Deutsche Orchestervereinigung in Ihrem Schreiben vom 19.03. an alle Staatskanzleien der 16 Bundesländer sehr kritisch bundesweit festgestellt.
Die am 25.03. bekannt gemachte Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung führt die systematische Hintanstellung der Darstellenden Kunst fort und baut sie sogar aus. Seit 01. bzw. 08.03. sind Teile des nicht lebensnotwendigen Einzelhandels, Friseure und bestimmte körpernahe Dienstleistungen inzidenzunabhängig geöffnet worden. Der Rest des Einzelhandels sowie Museen etc. bis zu einer Inzidenz von 100. Ab dem 12.04. werden sogar weitere Beschränkungen für den Einzelhandel aufgehoben und Einkaufen mit Terminbuchung bis zu einer Inzidenz von 200 gestattet. Für Theater und Konzerthäuser gilt jedoch, dass die Inzidenz stabil oder sogar rückläufig sein muss, um – und dann auch erst ab dem 12.04. und nach einer entsprechenden Entscheidung des Kreisverwaltungsreferats - öffnen zu können. Ab einem Inzidenzwert 100 darf die Kultur nur noch um eventuell zu genehmigende einzelne "befristete Pilotversuche" ansuchen. Seit Wochen stabil unter 100 zu liegen, war als Öffnungsvoraussetzung für die Darstellende Kunst ab dem ursprünglich anvisierten 22.03. offenbar nicht genug.
Dagegen sind Gotteshäuser schon seit Juni, lediglich mit 1,5 m Abstand und Hygienekonzept, geöffnet und die Religionsgemeinschaften haben zu Recht auf das in der Religionsfreiheit verankerte Grundrecht gepocht und die Aussetzung von Präsenzgottesdiensten an Ostern 2021 unisono abgelehnt, obwohl sie keine mit Theatern, Opern- und Konzerthäusern vergleichbaren Belüftungssysteme aufweisen, die wissenschaftlich als das entscheidende Kriterium für die Risikoeinschätzung bei vergleichbaren Hygienekonzepten gelten.
Die Antragsteller*Innen haben dem Eilantrag auch mehrere Fachstudien hinzugefügt, die wissenschaftlich begründen können, warum es kein Zufall war, dass es in den kurzen Monaten der Öffnungen im September/Oktober keinen einzigen nachweisbaren Übertragungsfall im Publikum in allen deutschen Theatern, Opern- und Konzerthäusern gab. Auf Grund der überragenden Belüftungssysteme, Hygienekonzepte, Maskenpflicht, Abschaffung der Theatergastronomie, Crowdmanagement und Abständen bei der Saalbelegung ist das Risiko minimal und wird auch von einschlägigen Studien als das geringste Risiko in Innenräumen eingeschätzt. Das Risiko des schon geöffneten Einzelhandels ist demnach mindestens doppelt so hoch, das in Schulen mindestens 5 mal so hoch und in Großraumbüros sogar bis zu 16 mal so hoch. Im Unterschied zu Schulen und Kitas gibt es auch keine sich widersprechenden oder die Grunderkenntnisse in Frage stellenden Studien.
Laut den wissenschaftlichen Erkenntnissen ändern auch die Mutationen an diesem Befund nichts, im Gegenteil sind jene Gesellschaftsbereiche mit nicht den Theatern vergleichbaren Belüftungssystemen sogar potentiell gefährlicher. Für die Mitarbeiter*Innensicherheit gibt es schon seit September 2020 ein funktionierendes Testsystem, das bei der Bayerischen Staatsoper vom Klinikum rechts der Isar entwickelt und betreut wurde und das nach wissenschaftlichen Kriterien fortlaufend evaluiert wird. Der ebenso seit Juni durchgehend geöffneten und nur mit marginalen Einschränkungen weiteroperierenden Industrie konnte nicht einmal eine Testpflicht für die Mitarbeiter*Innensicherheit ab April 2021 abgerungen werden.
Diese fortgesetzte, nach Erachten der Antragsteller*Innen grundgesetzwidrige Benachteiligung der Darstellenden Künste ist weder wissenschaftlich noch infektionstechnisch unabdingbar oder überhaupt geboten und hat der Kunst einen immensen materiellen und immateriellen Schaden zugefügt. Das in einem Land, das die Kunstfreiheit in einer besonders starken Position im Grundgesetz verankert hat, im Unterschied zu allen anderen europäischen Ländern. Deutschland wird seiner historischen Verantwortung der Kunstfreiheit gegenüber schon seit mehr als einem Jahr in keiner Weise gerecht.
Darum muss diese Situation juristisch geklärt werden, da politisch kein ausreichender Wille erkennbar ist, die Kunstfreiheit der Darstellenden Künste wieder in ihr Recht zu setzen und die Benachteiligung gegenüber grundrechtlich nicht annähernd so geschützten Bereichen zu beenden.
ANTRAGSSTELLER
Wolfgang Ablinger-Sperrhacke
Hansjörg Albrecht
Kevin Conners
Dorothea Ebert
Christof Fischesser
Michael Friedrich
Ursula Hesse von der Steinen
Manuel Günther
Katharina Konradi
Katharina Kutnewsky
Marie-Luise Modersohn
Marlis Petersen
Julia Pfister
Daria Proszek
Galeano Salas
David Schultheiß
Milan Siljanov
Caspar Singh
Martin Christian George Snell
Callum Thorpe
Milena Viotti
Clemens Weigel
Samantha Zervopoulus alias Hankey
INITIATOREN
Wolfgang Ablinger-Sperrhacke
Hansjörg Albrecht
Kevin Conners
Christian Gerhaher
Geplanter Eilantrag gegen die vollständige Schließung von Opern- und Konzerthäusern
Bundesweit erste gemeinsame Initiative international renommierter Künstler*innen
Eine Gruppe von international renommierten Konzert- und Opernsänger*innen, Dirigent*innen, Instrumentalsolist*innen sowie Musiker*innen führender Symphonie- und Opernorchester hatte geplant, am 7. Dezember 2020 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Antrag zu stellen, um die zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie verordnete vollständige Schließung von Konzert- und Opernhäusern rechtlich überprüfen zu lassen.
Nach eingehender rechtlicher Prüfung der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 8. Dezember und nach ausführlicher rechtlicher Beratung durch die Anwälte der Sozietät RAUE sehen die Antragsteller*Innen jedoch einstweilen von der Einreichung des Eilantrages ab. Sie beabsichtigen aber, den Antrag einzureichen, sobald sich die Inzidenzlage in Bayern – vor allem in München – wieder bessert und die rechtswidrigen Beschränkungen der Kunstfreiheit dann nicht zeitgleich aufgehoben werden.
Bei dem geplanten Rechtsmittel handelt es sich um einen Eilantrag, dem sich ein Hauptsacheverfahren anschließen könnte. Die Initiatoren sind die Sänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, Kevin Conners, und Christian Gerhaher sowie der Dirigent und Organist Hansjörg Albrecht. Eine sehr große Gruppe weiterer Künstler*innen hat sich dem geplanten Antrag als Unterstützer*innen angeschlossen.
Den Antragsteller*innen geht es nicht darum, die Notwendigkeit eines wirksamen Infektionsschutzes in Abrede zu stellen oder die von der COVID-19-Pandemie ausgehende Gefahr zu verharmlosen, sie bekunden ihr Mitgefühl mit den schwer am Covid-19-Virus Erkrankten und den Angehörigen der Verstorbenen. Sie befürworten ausdrücklich Maskenpflicht, erforderliche Hygienemaßnahmen oder Testungen zum Schutz von Mitwirkenden und Publikum. Das Anliegen der Antragsteller*innen besteht darin, eine angemessene, vor allem dem Grundrecht auf Kunstfreiheit gerecht werdende Berücksichtigung ihrer Interessen zu erwirken. Aus Sicht der Antragsteller*innen wird mit einer vollständigen, längerfristigen Schließung aller Kultureinrichtungen – trotz des Vorliegens wissenschaftlicher Studien und differenzierter Hygienekonzepte – keine angemessene Antwort auf die Corona-Gefahren gefunden und den Grundrechten der Künstler nicht ausreichend Rechnung getragen. Denn anders als die Durchführung von Gottesdiensten und Versammlungen ist die Durchführung von Konzerten und Kulturveranstaltungen vollständig untersagt, obwohl die dahinterstehenden Grundrechte Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Kunstfreiheit allesamt vorbehaltlos gewährleistet sind, also lediglich durch kollidierendes Verfassungsrecht eingeschränkt werden dürfen.
Zu diesem Anlass fand am Montag, 7. Dezember, 12:00 Uhr im Gasteig München eine Pressekonferenz statt. Dieser wurde aufgezeichnet und ist hier zu sehen.
Zu dem Thema sprechen:
Wolfgang Ablinger-Sperrhacke (Sänger)
Hansjörg Albrecht (Dirigent und Organist)
Kevin Conners (Sänger)
Christian Gerhaher (Sänger)
Dr. Wolfram Hertel (Kanzlei Raue Berlin)
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Die Initiative „Aufstehen für die Kunst“ hat heute, 18.03.2021, Popularklage zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Schließungsanordnung von Theatern, Opern und Konzerthäuser, Bühnen, Kinos und ähnliche Einrichtungen in § 23 Abs. 1 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erhoben. Stellvertretend für die Initiative haben Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, Christian Gerhaher, Kevin Conners, Hansjörg Albrecht, Anne-Sophie Mutter und Thomas Hengelbrock die Popularklage gestellt.
Es geht den Klägern um eine grundsätzliche Klärung der Vereinbarkeit der erlassenen Kulturveranstaltungsverbote mit der Bayerischen Verfassung.
Das Kulturveranstaltungsverbot ist rechtswidrig und verletzt die Kläger in ihrer durch Art. 108 der Bayerischen Verfassung geschützten Kunstfreiheit und in ihrer Berufsausübungsfreiheit aus Art. 101 BV. Es ist zudem aus mehreren Gründen schlechterdings unvereinbar mit dem in Art. 118 Abs. 1 BV normierten Gleichheitssatz. Pauschale, also keine Ausnahmen vorsehende Kulturveranstaltungsverbote lassen sich verfassungsrechtlich mit Blick auf die hohe Bedeutung der Kunstfreiheit nicht rechtfertigen. Im Ergebnis wird den Klägern die Ausübung ihrer Kunst vor Zuschauern und die Ausübung ihres Berufs unmöglich gemacht. Die Untersagung jeglicher Kulturveranstaltungen sind zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 auch nicht notwendig. Die Kläger stellen dabei nicht in Abrede, dass der Staat als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie Schutzmaßnahmen erlassen kann. Diese müssen sich aber am Stand der wissenschaftlichen Untersuchungen messen lassen. Pauschale und möglicherweise übervorsichtige Verbote sind allenfalls dann gerechtfertigt, wenn (wie z.B. am Anfang der Pandemie) noch gar nicht hinreichend bekannt ist, ob und wie bestimmte Gefahren drohen. Für Kulturveranstaltungen, die in modern belüfteten Veranstaltungsstätten durchgeführt werden, liegen mittlerweile zahlreiche wissenschaftliche Studien vor, die zum Ergebnis kommen, dass ein signifikantes Infektionsrisiko bei Einhaltung von Hygiene- und Schutzkonzepten nicht festgestellt werden kann. Es ist gut und richtig, dass in Deutschland die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie maßgeblich an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtet wurde. Neue und spezifische Erkenntnisse sind dabei aber zu berücksichtigen. Die Erkenntnissituation unterscheidet sich daher – insbesondere in Bezug auf Kulturveranstaltungen – heute sehr deutlich von derjenigen im Frühjahr 2020, als der Staat zunächst nicht anders konnte als pauschale Verbote auszusprechen. Der aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand rechtfertigt heute solche Pauschalverbote aber nicht mehr.
Die Kulturverbote sind deshalb verfassungsrechtlich nicht schon erforderlich. Die mit der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verfolgten Ziele können auch durch mildere Mittel erreicht werden. Jedenfalls ist das Totalverbot unverhältnismäßig und deshalb unangemessen. Zudem ist der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz verletzt, da die Kulturveranstaltungen aktuell noch vollständig verboten sind, obwohl Gottesdienste, Versammlungen, Einzelhandel (Gartenmärkte, Baumärkte und Buchhandlungen) derzeit mit nur geringen Einschränkungen geöffnet sein dürfen.
Geplanter Eilantrag gegen die vollständige Schließung von Opern- und Konzerthäusern
Bundesweit erste gemeinsame Initiative international renommierter Künstler*innen
Eine Gruppe von international renommierten Konzert- und Opernsänger*innen, Dirigent*innen, Instrumentalsolist*innen sowie Musiker*innen führender Symphonie- und Opernorchester hatte geplant, am 7. Dezember 2020 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Antrag zu stellen, um die zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie verordnete vollständige Schließung von Konzert- und Opernhäusern rechtlich überprüfen zu lassen.
Nach eingehender rechtlicher Prüfung der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 8. Dezember und nach ausführlicher rechtlicher Beratung durch die Anwälte der Sozietät RAUE sehen die Antragsteller*Innen jedoch einstweilen von der Einreichung des Eilantrages ab. Sie beabsichtigen aber, den Antrag einzureichen, sobald sich die Inzidenzlage in Bayern – vor allem in München – wieder bessert und die rechtswidrigen Beschränkungen der Kunstfreiheit dann nicht zeitgleich aufgehoben werden.
Bei dem geplanten Rechtsmittel handelt es sich um einen Eilantrag, dem sich ein Hauptsacheverfahren anschließen könnte. Die Initiatoren sind die Sänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, Kevin Conners, und Christian Gerhaher sowie der Dirigent und Organist Hansjörg Albrecht. Eine sehr große Gruppe weiterer Künstler*innen hat sich dem geplanten Antrag als Unterstützer*innen angeschlossen.
Den Antragsteller*innen geht es nicht darum, die Notwendigkeit eines wirksamen Infektionsschutzes in Abrede zu stellen oder die von der COVID-19-Pandemie ausgehende Gefahr zu verharmlosen, sie bekunden ihr Mitgefühl mit den schwer am Covid-19-Virus Erkrankten und den Angehörigen der Verstorbenen. Sie befürworten ausdrücklich Maskenpflicht, erforderliche Hygienemaßnahmen oder Testungen zum Schutz von Mitwirkenden und Publikum. Das Anliegen der Antragsteller*innen besteht darin, eine angemessene, vor allem dem Grundrecht auf Kunstfreiheit gerecht werdende Berücksichtigung ihrer Interessen zu erwirken. Aus Sicht der Antragsteller*innen wird mit einer vollständigen, längerfristigen Schließung aller Kultureinrichtungen – trotz des Vorliegens wissenschaftlicher Studien und differenzierter Hygienekonzepte – keine angemessene Antwort auf die Corona-Gefahren gefunden und den Grundrechten der Künstler nicht ausreichend Rechnung getragen. Denn anders als die Durchführung von Gottesdiensten und Versammlungen ist die Durchführung von Konzerten und Kulturveranstaltungen vollständig untersagt, obwohl die dahinterstehenden Grundrechte Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Kunstfreiheit allesamt vorbehaltlos gewährleistet sind, also lediglich durch kollidierendes Verfassungsrecht eingeschränkt werden dürfen.
Zu diesem Anlass fand am Montag, 7. Dezember, 12:00 Uhr im Gasteig München eine Pressekonferenz statt. Dieser wurde aufgezeichnet und ist hier zu sehen.
Zu dem Thema sprechen:
Wolfgang Ablinger-Sperrhacke (Sänger)
Hansjörg Albrecht (Dirigent und Organist)
Kevin Conners (Sänger)
Christian Gerhaher (Sänger)
Dr. Wolfram Hertel (Kanzlei Raue Berlin)
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WIR SIND:
vier Initiatoren aus dem Bereich der Darstellenden Künste (Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, Hansjörg Albrecht, Kevin Conners, Christian Gerhaher).
viele prominente Unterstützerinnen und Unterstützer, darunter zahlreiche Künstler, Akademien, Chöre, Orchester, Festivals, Veranstalter, Intendanten, Kulturverbände, Künstleragenturen, Musikverlage, Musikalienhandel, CD-Labels, Instrumentenbauer, Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitiker sowie die GMD- und Chefdirigent*innenkonferenz e.V. (mit knapp 100 Mitgliedern), die Initiative Krea[K]tiv musiktheater stands up e.V. (mit 1.800 Mitgliedern) und das Forum Musik Festivals (über 100 Festivals) .
WIR BEMERKEN:
Die Künste erleiden seit Beginn der Corona-Krise eine beispiellose, sie in der Substanz gefährdende Krise: Die vielen selbständigen Künstler und Unternehmungen (Off-Theater, freie Chöre und Orchester) stehen finanziell zu einem großen Teil am Abgrund; die öffentlich getragenen Institutionen (Orchester, Theater, Opern- und Konzerthäuser) werden auf viele Jahre hinaus unter enormem Finanzierungs- und Rechtfertigungsdruck stehen; das Publikum erlebt eine historisch ungesehene Entfremdung von den Künsten, die eine rasche Erholung der Situation nach Wieder-Öffnung mit jedem Tag der Schließung weniger wahrscheinlich erscheinen lässt.
Der ›Lockdown light‹ vom November 2020, in dem die Kunsteinrichtungen erneut als Erste schließen mussten, hat diese Situation maximal verschlechtert und die Künste gesellschaftlich überproportional belastet.
Die Freiheit der Kunst wird im Grundgesetz ebenso vorbehaltlos gewährleistet wie die Religions- und Versammlungsfreiheit. Darin kommt ein Wertegerüst des Grundgesetzes zum Ausdruck, das bei allen staatlichen Maßnahmen zu beachten ist. Die Bayerische Verfassung sagt zudem: „Bayern ist ein Kulturstaat“ und stellt die Kultur damit gleichrangig neben den Rechtsstaat.
Die gemeinsame Religionsausübung wurde auch im ›harten Lockdown‹ ab Dezember 2020 nicht verboten, für Glaubenseinrichtungen gab es keine pauschale Deckelung der Besucherzahlen. Man orientierte sich lediglich an der 1,5 m- Abstandsregel – im Übrigen auch unabhängig von (nicht) vorhandenen Lüftungsanlagen. In Gotteshäusern durften Besucher bis zum 9.12.2020 sogar noch ohne Masken singen – in Theatern und Konzertsälen durften sie hingegen gar nicht sein.
Zwei voneinander unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen (Bayerische Staatsoper / TU München, Studie Dortmunder Konzerthaus / Fraunhofer Heinrich Hertz-Institut) bestätigen die Annahme, dass in Opern- und Konzerthäusern ein sicherer Betrieb ermöglicht werden kann: Ihre Ergebnisse besagen, dass bei Inzidenz-Werten, die verschieden beurteilt werden, sowie bei davon abhängiger Saalbelegung, kombiniert mit Maskenpflicht und Crowd-Management (Ankommen im Gebäude, Pausen, Verlassen des Gebäudes) sowie mit entsprechenden Belüftungsanlagen, keine erhöhte Infektionsgefahr herrscht. Die Darstellenden Künste mussten daher zu Unrecht schon im ›Lockdown light‹ pausieren.
Moderne Theater, Opern- und Konzerthäuser sind in der Regel mit Lüftungsanlagen ausgestattet, die – vergleichbar beispielweise der Bayerischen Staatsoper – die Raumluft nach oben absaugen und binnen 9,5 min komplett austauschen. Welche Kirche/ Moschee/ Synagoge, welche Gaststätte kann mit vergleichbar effizienten Belüftungssystemen aufwarten?
WIR WOLLEN:
verlässliche und baldige Wiedereröffnungs-Szenarien, welche die Kulturinstitutionen nicht schlechter stellen als Glaubenseinrichtungen, Wirtschaftsunternehmen, Gastronomie oder den Einzelhandel. Hierzu streben wir einen zeitnahen und intensiven Dialog mit der Politik an.
den Einsatz von Testungen, so wie sie beispielsweise im Rahmen der Teststrategie an der Bayerischen Staatsoper praktiziert wurden, um die Sicherheit für die Künstler zu erhöhen und zu einem normalen Spielbetrieb mit vollständigem Repertoire und Originalbesetzungen zurückkehren zu können. Die finanziellen Mittel dafür müssen vom Staat bereitgestellt werden.
eine Quarantänebefreiung für Künstler, die zur Ausübung ihrer künstlerischen Tätigkeit international reisen, analog dem Profisport. Diesbezügliche Regelungen müssen bundesweit einheitlich gelten.
vor allem – und das ist der Kern unserer Initiative – eine rechtliche Überprüfung, inwieweit infektionsschutzrechtliche Beschränkungen kultureller Aktivitäten mit der im Grundgesetz verankerten Kunstfreiheit vereinbar sind. Den von uns Anfang Dezember 2020 angekündigten Eilantrag stellten wir mit Beginn des erneut verschärften ›harten Lockdowns‹ sowie mit der Ausrufung des Katastrophenfalles in Bayern einstweilen zurück. Sollten die Darstellenden Künste im Zuge von künftigen Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen nicht ihren (laut beiden wissenschaftlichen Studien) Möglichkeiten entsprechend reinstalliert werden, planen wir, den Eilantrag unverzüglich beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzubringen. Dabei geht es nicht darum, die Notwendigkeit eines wirksamen Infektionsschutzes in Abrede zu stellen, sondern eine angemessene, vor allem dem Grundrecht auf Kunstfreiheit gerecht werdende Berücksichtigung unserer Interessen zu erwirken.
Zu diesem Anlass fand am Montag, 7. Dezember, 12:00 Uhr im Gasteig München eine Pressekonferenz statt. Dieser wurde aufgezeichnet und ist hier zu sehen.
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Wolfgang Ablinger-Sperrhacke (Sänger)
Hansjörg Albrecht (Dirigent und Organist)
Kevin Conners (Sänger)
Christian Gerhaher (Sänger)
Dr. Wolfram Hertel (Kanzlei Raue Berlin)
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Helfen Sie bei unserem Vorhaben mit! Wir sind Ihnen für jede Form der Unterstützung dankbar. Wie können sie uns helfen?
Machen Sie andere auf uns aufmerksam, indem Sie unsere Beiträge und Webseite mit Ihrem Netzwerk und auf Sozialen Medien teilen.
Sind Sie Künstler*in/Intendant*in/Geschäftsführer*in/Orchester/Opernhaus/Festival etc., dann kontaktieren Sie uns gerne, um auf unserer Unterstützer*innenliste eingetragen zu werden.
Helfen Sie uns mit einer Spende! Unsere Initiative, die von Künstlern privat ins Leben gerufen wurde, ist mit hohen gerichtlichen, anwaltlichen und weiteren, z.B. medialen, Kosten verbunden. Es ist uns leider nicht möglich, Spendenquittungen auszustellen. Wir sind Ihnen dennoch für jede Hilfe und Unterstützung sehr dankbar!
Kennwort: Aufstehen für die Kunst
Raiffeisenbank Holzkirchen-Otterfing eG
IBAN: DE67 7016 9410 0003 2940 48
BIC: GENODEF1HZO
Wolfgang Ablinger-Sperrhacke (Sänger)
Hansjörg Albrecht (Dirigent & Organist)
Kevin Conners (Sänger)
Christian Gerhaher (Sänger)
Sozietät RAUE PartmbB | Berlin
Prof. Peter Raue (Gründer der Sozietät, Rechtsanwalt, Kunstliebhaber und -förderer)
Dr. Wolfram Hertel (Rechtsanwalt & Partner Gesch.ftsführung)
Dr. Arne Dittloff (Rechtsanwalt & Senior Associate)
KünstlerSekretariat am Gasteig oHG | München
Verena Vetter (Geschäftsleitung)
Social Media: Musik- und Kulturagentur WildKat PR | London, Berlin, New York, Paris
Kathleen Alder (Gründerin & Geschäftsführerin)
PR-Management | München
Anja Rauschardt
6./7.12.2020
Süddeutsche zeitung 7.12. www.sueddeutsche.de.
BRklassik, 7.12. www.br-klassik.de.
Münchner Merkur, 7.12. www.merkur.de.
BR24, 7.12. www.br.de.
operawire, 6.12. www.operawire.com.
Platea Magazine, 6.12. www.plateamagazine.com.
slipped disc, 7.12. www.slippedisc.com.
Abendzeitung, 7.12. www.abendzeitung-muenchen.de.
idowa, 7.12. www.idowa.de.
Fünf Seen, 7.12. www.fuenfseen.de.
6.2.2021
Deutscher Kulturrat, 6.2. 2021 pdf
22./23./24.2.2021
Dpa-Meldung 24.2.. u. a. hier: www.rtl.de
FAZ 24.2. www.faz.net
Süddeutsche Zeitung 24.2. www.sueddeutsche.de
Abendzeitung 24.2. www.abendzeitung-muenchen.de
Deutschlandfunk 24.2. www.deutschlandfunk.de
Musik Heute 24.2. www.musik-heute.de
BR Klassik 24.2. www.br-klassik.de
BR Rundschau 24.2. www.br.de
Westfälische Nachrichten 24.2.: www.wn.de
Bayern 2 Radiowelt 24.2. morgens Interview mit Christian: www.br.de
Hier nochmals die BR Abendschau vom 22. Februar: www.br.de
Und die WELT vom 23.2.: www.welt.de
5.3.2021
BR Klassik, 5.3.2021: www.br-klassik.de
7.3.2021
Donaukurier, 7.3.2021: www.donaukurier.de